• ≫Jehi ʼOr≪

    Es werde Licht

    Licht für Demokratie
    Licht gegen Antisemitismus


     

  • Anteilnahme

    in tiefer
    Verbundenheit

    ​und voller
    ​Hoffnung

  • Wir stehen ein

    für die Existenz
    und für die Sicherheit
    des Staates Israels
     sowie gegen jede Form 
    von Antisemitismus.

Presseerklärung vom 07.11.2023: Einzelpersonen und Träger begrüßen das Rundschreiben der Berliner Senatsbildungsverwaltung vom 13.10.23 zum „Umgang mit Störungen des Schulfriedens im Zusammenhang mit dem Terrorangriff auf Israel“

Die unterzeichnenden Einzelpersonen und Träger aus der Demokratiebildung, Politischen Bildung und Extremismusprävention begrüßen das Rundschreiben der Berliner Senatsbildungsverwaltung vom 13.10.23 zum „Umgang mit Störungen des Schulfriedens im Zusammenhang mit dem Terrorangriff auf Israel“ als einen Vorstoß in die richtige Richtung. 

Der Angriff auf und die Massaker der Hamas in Israel am 7.10.23 mit den anschließenden massiven antisemitischen Reaktionen auch in Berlin erfordern eine deutliche Handlungsempfehlung und Positionierung für die Berliner Schulen. Das Rundschreiben der Berliner Bildungsverwaltung unterstützt diese.

Es gibt Schulleitungen die Möglichkeit situationsbezogen zur Wahrung des Schulfriedens demonstrative Handlungsweisen oder Meinungsäußerungen auch unterhalb der Schwelle von Straftaten zu verbieten. Nämlich demonstrative Meinungsbekundungen, die für von Antisemitismus Betroffene, aber auch für Repräsentanten des deutschen Staates und dessen Staatsräson, wie Schulleitungen und Lehrkräfte, als Befürwortung oder Billigung der Terrorangriffe gegen Israel oder als Unterstützung von Terrororganisationen wie Hamas oder Hisbollah zu verstehen sind.

Die potenziellen Verbote sollen ausdrücklich nicht dazu führen, dass die Ereignisse im Unterricht ignoriert oder kontroverse Positionen ausgeschlossen werden. Hierfür sind Gesprächs- und Freiräume bzw. didaktische Settings notwendig, die Meinungsäußerungen zunächst zulassen, wenn es pädagogisch oder didaktisch sinnvoll ist. Auch solche, die eine Befürwortung oder Billigung der Angriffe oder Unterstützung der diese durchführenden Terrororganisationen signalisieren – mit dem Ziel, mit den Schülerinnen und Schülern über diese Ansichten ins Gespräch zu kommen und bei ihnen Reflexionsprozesse in Gang zu setzen. 

Zugleich muss sowohl der Schutz israelischer, jüdischer und mit dem Judentum oder Israel assoziierter Schülerinnen und Schüler vor antisemitischen Angriffen, Bedrohung und Diskriminierung als auch die Wahrung des Grundsatzes gewährleistet sein, dass Dominanzverhalten mit extremistisch-ideologischem Bezug kein Raum zur Entfaltung gegeben werden darf.

Die Möglichkeit das Tragen von Kleidungsstücken und Symbolen, wie z.B. der Kufiya oder auch Fahnen, in der Schule bei besonderen Konfliktlagen und zur Sicherung des Schulfriedens zu untersagen, kann aktuell insbesondere jüdische Kinder und Jugendliche schützen. Gleichzeitig muss klar sein, dass niemand aufgrund seiner Herkunft, Weltanschauung und Gesinnung diskriminiert oder benachteiligt werden darf, solange die freie Meinungsäußerung nicht dazu missbraucht wird, gegen andere zu hetzen und zu diskriminieren. Deshalb ist es notwendig, neben temporären, an die Konfliktlage angepassten Sanktionen geschützte Gesprächsräume für Schülerinnen und Schüler einzurichten, in denen sie pädagogisch angemessen „abgeholt“ - aber nicht „stehengelassen“ -   werden können. Etwa an ihren Bedürfnissen nach Identität, am Bedürfnis zu Mitgefühl und Solidarität mit oder zur Trauer um Menschen, die sie ihrer familiären, ethnischen oder religiösen „Wir-Gruppe“ zuordnen. Dieses Abholen ist nicht zuletzt notwendig, um es nicht antisemitischen Gruppierungen zu überlassen, welche die Konflikte an Schulen für Ihre Zwecke instrumentalisieren und Hasspropaganda zu verbreiten.

Dabei muss es kein Widerspruch sein, einerseits aufgrund von konkreten Konfliktlagen für einen bestimmten Zeitraum das Tragen von Symbolen zu verbieten, die als Billigung gezielter Massaker an Zivilisten und als Sympathiebekundungen für Terrororganisation zu verstehen sind und andererseits die Motive für solches Tun und den Umgang mit solchem Tun empathisch zu thematisieren. Allerdings dürfen hierbei die Massaker vom 7. Oktober 2023 und die Täterschaft der Hamas-Terroristen weder verschwiegen noch relativiert werden. Ebenso wenig dürfen sachwidrige Gleichsetzungen, Fake News und Opfer-Narrative der Hamas unwidersprochen bleiben.

Gerade jetzt ist es wichtig, Kindern und Jugendlichen Möglichkeiten aufzuzeigen, im Einklang mit den grundlegenden Regeln des freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens, wie sie beispielsweise vom Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland in seiner Rede zu Israel und Antisemitismus am 2. November 2023 reflektiert wurden, zusammen zu leben, ohne ihre Herkunft und Identität abzuwerten, zu verbergen oder zu verleugnen. Die pädagogischen Angebote hierfür müssen grundrechtsklar und verantwortungsvoll die Situation in Nah-Ost benennen können. Darüber hinaus ist mittel- und langfristig ein verstärktes und koordiniertes pädagogisches Engagement gegen Antisemitismus in den Schulen und der Jugendhilfe nötig.

Dafür sollte zukünftig für alle Träger eine zwingende Voraussetzung für die Beteiligung an einer solchen Arbeit die Anerkennung des Existenz- und Selbstverteidigungsrechts des Staates Israel und die verbindliche schriftliche Zustimmung zur Arbeitsdefinition Antisemitismus der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA) in der von der Bundesregierung empfohlenen erweiterten Form sein.[1] 

Die Unterzeichnenden werden sich auch weiterhin zusammen im Themenfeld organisieren.

Quellenangabe: 

[1] vgl. „Gegen jeden Antisemitismus! – Jüdisches Leben in Berlin schützen“, Drucksache 18/1061 vom 23.05.2018, https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-1061.pdf 

IHRA Arbeitsdefinition: "Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein."


Presseanfragen bitte direkt per Mail an die Unterzeichnenden.

Unterzeichnende (Alphabetisch nach Vornamen)

Unterstützen die Stoßrichtung: Volker Beck und Deidre Berger; Tikvah Institut gUG, , info@tikvahinstitut.de


Pro-palästinensischer Protest? Ein Kommentar

Am Dienstag, dem 17. Oktober 2023 ereignete sich eine Explosion auf dem Gelände eines Krankenhauses in Gaza Stadt. Dort hatten auch Zivilisten vor der Bombardierung von Stellungen der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Jihads Schutz gesucht. Über diesen Sachverhalt berichteten etablierte deutsche Rundfunksender, Zeitungen und Online-Medien, indem sie Berichte lokaler Medien und Behörden über einen israelischen Luftangriff, der die Al-Ahli-Klinik getroffen und mehr als 200 – später: 370 und dann 500 – Menschen getötet habe, wiedergaben. Oft wurde dabei nicht darauf hingewiesen, dass dieses Narrativ ohne einen Beleg für die behauptete Verursachung durch israelische Luftstreitkräfte von Medien und Behörden vor Ort verbreitet wurden, die der in Gaza herrschenden Hamas nahe- bzw. unterstehen.

In einer ersten Reaktion der digitalen Task-Force der israelischen Streitkräfte über den Kurznachrichtendienst X wurde zunächst behauptet, die israelischen Streitkräfte hätten das Krankenhaus attackiert, da es von der Hamas als Stützpunkt genutzt werde. Der Tweet mag zunächst plausibel gewirkt haben, da zivile Einrichtungen und insbesondere Krankenhäuser zwar unter dem Schutz des Kriegsvölkerrechts stehen und nicht beschossen werden dürfen, diesen Status aber verlieren, wenn sie als Stellungen für den Einsatz von Kampfmitteln dienen (und dabei ggf. Zivilisten als „menschliche Schutzschilde“ missbrauchen). Solche Stellungen wurden schon von den Israelischen Verteidigungskräften (IDF) unter Hinnahme ziviler „Kollateralschäden“ beschossen. Auch für diese Darstellung wurden keine Belege veröffentlicht – und der Tweet wurde kurze Zeit später gelöscht. Stattdessen behauptete Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu dann: „Es waren barbarische Terroristen in Gaza, die das Krankenhaus in Gaza angegriffen haben.“

Im Internet kursierten inzwischen Fotos angeblich aus dem betroffenen Krankenhaus in Gaza, die Feuer im Gebäude, zersplittertes Glas und verstreute Leichenteile in der Umgebung zeigen. Die Bilder konnten nicht unabhängig überprüft werden.

Die Israelischen Verteidigungskräfte teilten schließlich mit, dass die Explosion auf dem Gelände des Krankenhauses in Gaza Stadt nicht auf einen Luftangriff oder Beschuss durch israelische Streitkräfte, sondern auf den Absturz einer Rakete zurückzuführen sei, die vom Palästinensischen Islamischen Jihad nahe dem Krankenhaus auf Nord-Israel abgefeuert worden war. Für diese Erklärung der Explosionsursache lieferten im Folgenden nicht nur die IDF, sondern später auch Nachrichtendienste der USA und europäischer Staaten, verschiedene Belege, die auch unabhängigen Experten, die zusätzlich öffentlich zugängliches Material, etwa Filmaufnahmen von Al Jazeera heranzogen, glaubwürdig und plausibel erscheinen.

Diese durch überprüfbare Indizien gestützte Erklärung blieb die einzige, die sich auf sachliche Hinweise und Belege gründet. Sie erklärt plausibel, dass die Explosion auf dem Gelände der Al-Ahli-Klinik auf keinen gezielten Beschuss – weder durch die IDF noch durch die Hamas – zurückzuführen ist, sondern durch eine fehlgeleitete Rakete des Palästinensischen Islamischen Jihads verursacht wurde. Die Zahl der Todesopfer dieses mutmaßlichen „Kollateralschadens“ eines terroristischen Raketenangriffs auf Israel liegt, wiederum abweichend von Darstellungen der Hamas, offenbar bei unter 200 (Schätzungen westlicher Nachrichtendienste gehen von zehn bis fünfzig Todesopfern aus).

Zu dem Zeitpunkt, als die Belege für diese plausible Erklärung vorlagen und auf Authentizität und Plausibilität von seriösen Fachleuten überprüft werden konnten, war das Hamas-Narrativ vom „israelischen Luftangriff auf die Al-Ahli-Klinik in Gaza“ nicht nur über soziale Netzwerke, sondern auch durch iranische, arabische und türkische Nachrichtensender und Regierungen übernommen sowie auch durch etablierte Medien in der westlichen Welt verbreitet worden. Die Palästinensische Autonomiebehörde und mehrere arabische Regierungen sagten unter Bezugnahme auf den angeblichen – weiterhin unbewiesenen – „israelischen Luftangriff auf die Al-Ahli-Klinik in Gaza“ Gespräche u.a. mit US-Präsident Joe Biden ab. Seit dem 18. Oktober 2023 kommt es nicht nur im Iran und in der arabischen sowie der islamischen Welt, sondern auch in Deutschland zu immer wieder gewalttätigen, gegen Israel und gegen das Judentum gerichteten Hassbekundungen, über die auch in etablierten deutschen Medien als „pro-palästinensische Proteste“ berichtet wird.

In der Berichterstattung wird zugleich immer wieder – zu Recht – betont, dass Hamas und Palästinensischer Islamischer Jihad nicht das ganze palästinensische Volk sind oder repräsentieren (so wenig, wie islamistische Extremisten den Islam oder die Gesamtheit der Muslime vertreten). Unerklärlich bleibt somit, was diese – nach dem derzeitigen Kenntnisstand: durch einen „Kollateralschaden“ eines Raketenangriffs einer palästinensischen Terrororganisation auf Israel ausgelösten – israelfeindlichen Hassbekundungen als „pro-palästinensische Proteste“ qualifiziert.

Bei der Berichterstattung werden die israelfeindlichen „Proteste“ selten unmittelbar mit dem öffentlichen Feiern der bestialischen Massaker und Gräueltaten der Hamas an Zivilisten im Süden Israels am 7. Oktober und den Protesten von Hamas-Anhängern gegen die israelische Selbstverteidigung in Zusammenhang gebracht. Sie werden auch kaum als faktische Beschränkung der freien Meinungsäußerung und Demonstrationsfreiheit für jene reflektiert, die sich mit den Opfern des Hamas-Terrors und des islamistischen Antisemitismus solidarisch zeigen wollen.

Zu konstatieren ist demgegenüber: So, wie sich die „pro-palästinensischen Proteste“ darstellen, sind sie nicht als Kundgebungen der Trauer über zivile palästinensische Opfer der israelischen Selbstverteidigung gegen den Hamas-Terror zu verstehen.

Als Reaktion auf die Explosion auf dem Gelände der Al-Ahli-Klinik zeigen diese „Proteste“, dass sie sich unabhängig davon, was der Staat Israel und die IDF nachweislich tun, in blindwütigem Hass gegen Israel – und gegen das Judentum als Volk, als Kultur und als Religion – richten.

Die israelfeindlichen Hasskundgebungen scheinen vielmehr ein Ausbruch tiefsitzender Frustration und Entfremdungsgefühle zu sein, die nur begrenzt mit dem israelisch-palästinensischen Konflikt und nichts mit überprüfbaren Fakten zu tun haben, aber auf Israel und das Judentum als Hassobjekt projiziert werden. Das ist das, was der Begriff „Antisemitismus“ bezeichnet.

Vom Staat Israel, dessen Staatsvolk mehrheitlich jüdisch, aber auch drusisch, (christlich- und muslimisch-) arabisch, samaritanisch u.a.m. ist, fordert der „pro-palästinensische Protest“ unter dem Motto „From the river to the sea“ de facto, aufzuhören, sich zu verteidigen und aufzuhören, zu existieren. Von irgendeiner Alternative zur Entmachtung, Entwaffnung und Zerschlagung der Hamas-Diktatur im Gazastreifen, die es ermöglicht, die Terroristen der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Jihads sowie ihre politische Führung und Organisation für die bestialischen Gräueltaten vom 7. Oktober zur Rechenschaft zu ziehen und Israel künftig vor solchen Terror-Angriffen zu schützen, war jedenfalls nirgendwo die Rede. Der „pro-palästinensische Protest“ etwa in Berlin-Neukölln macht, so wie er in Erscheinung tritt, darüber hinaus deutlich, dass er nicht nur dem Staat Israel, sondern in letzter Konsequenz allen, die dem Judentum zugeordnet werden und die sich nicht ausdrücklich zu einem Palästina „from the river tot he sea“ bekennen, das Existenzrecht abspricht.

Bei der Wortwahl der medialen Berichterstattung wird dies jedoch selten deutlich. Die Verwirrung der Begriffe bereitet aber der Lüge, dem Glauben an „alternative Fakten“, damit blindwütigem Hass und Gewalt den Boden.

Carl Chung

Fachleiter Politische Bildung & Projekte der »Jehi ˈOr« JBDA gUG

Gemeinsame Erklärung: Positionen zur Prävention und Intervention gegen israelbezogenen Antisemitismus an Schulen vom 17. Oktober 2023

DEVI e. V., Ibn Rushd-Goethe Moschee gGmbH, »Jehi ˈOr« JBDA gUG, MIND prevention GmbH und WerteInitiative e. V.

Alle an der Prävention und Intervention gegen Antisemitismus an Schulen mit öffentlicher Förderung beteiligten Träger und Projekte müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Förderung keinen Organisationen, Personen oder Bestrebungen zugutekommt, die nicht die Gewähr für eine den Werten, Normen und Zielen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland förderliche Arbeit bieten. Öffentliche Förderung darf in keinem Fall – weder direkt noch indirekt – Organisationen, Personen oder Bestrebungen zugutekommen, die terroristischen Vereinigungen (nach Maßgabe der von der Europäischen Union als terroristisch gelisteten Personen, Vereinigungen und Körperschaften (etwa Hamas, Hizballah, Palestinian Islamic Jihad, Popular Front for the Liberation of Palestine/PFLP) oder deren Vorfeldorganisationen (wie z. B. Samidoun als Vorfeld-Netzwerk der PFLP) zuzuordnen sind oder welche in den Verfassungsschutzberichten der Länder oder des Bundes als zu beobachten eingestuft werden.

Alle an der Präventionsarbeit mit öffentlicher Förderung beteiligten Träger und Projekte müssen das Existenz- und Selbstverteidigungsrecht des Staates Israel und die Arbeitsdefinition Antisemitismus der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA) in der von der Bundesregierung empfohlenen erweiterten Form (vgl. „Gegen jeden Antisemitismus! – Jüdisches Leben in Berlin schützen“, Drucksache 18/1061 vom 23.05.2018, https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-1061.pdf) schriftlich als verbindliche Grundlage der Antisemitismusprävention in den Bereichen Schule und Jugendsozialarbeit anerkennen.

Antisemitisch motivierte Delikte, die z. B. den §§ 130 StGB (Volksverhetzung), 130a StGB (Anleitung zu Straftaten), 131 StGB (Gewaltdarstellung), 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten), 189 StGB (Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener) und 192a StGB (Verhetzende Beleidigung) zuzuordnen sind, müssen von der Schule konsequent zur Anzeige gebracht werden, auch wenn die mutmaßlichen Straftäter noch nicht strafmündig sind.

Die Schulen müssen bei Bedarf personell in die Lage versetzt werden, mit konfrontativ-provokativem Dominanzverhalten, das sich auf politisch-extremistische oder ideologisiert-religiöse Hass-Botschaften bezieht, angemessen und konsequent zu reagieren: Lehrkräfte dürfen mit herausfordernden Situationen in diesem Kontext – etwa bei der Pausenaufsicht oder im Unterricht – nicht alleine gelassen werden; Dominanzverhalten mit extremistisch-ideologischem Bezug darf kein Raum zur Entfaltung gegeben werden.

Die pädagogischen Fachkräfte an den Berliner Schulen müssen in der Fähigkeit gestärkt werden, Antisemitismus in all seinen Erscheinungsformen zu erkennen, diesbezüglichen Handlungsbedarf zu benennen sowie Antisemitismus von legitimer Kritik an der Regierung und Politik des Staates Israel und von der authentischen Artikulation von (persönlich oder familiär) erfahrenem Leid im Kontext des Nahostkonflikts zu unterscheiden. Die Schulen müssen besser in die Lage versetzt werden, konkrete Problemlagen mit Bezug zum Antisemitismus und ihre verschiedenen Hintergründe (auch im lebensweltlichen Umfeld ihrer Schülerinnen und Schüler) zu erkennen und zu beschreiben, um an passgenauen Maßnahmen arbeiten zu können.

Die Sicherheit israelischer, jüdischer und mit dem Judentum oder Israel (das dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird) assoziierter Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Berliner Schulen vor antisemitisch motivierten Übergriffen, Drangsalierungen, Beleidigungen oder Schmähungen muss – auf dem Schulweg, im Unterricht und in den Pausen – gewährleistet werden. Bei Hinweisen auf entsprechende Problemlagen müssen die Schulen (Schulleitungen) jeweils angemessene Sicherheitskonzepte entwickeln.

Neben der Stärkung der Interventions- und grenzsetzenden Handlungsfähigkeit der Schulen und der pädagogischen Fachkräfte muss gegenüber Dispositionen für antisemitische und projektiv-wahnhafte Weltvorstellungen auch die mittel- und langfristige Primärprävention an den Schulen verstärkt und dauerhaft etabliert werden. Niedrigschwellige Angebote der antisemitismuskritischen Wertebildung zur Förderung der Demokratie- und Menschenrechtskompetenz in Wertschätzung des jüdischen Beitrages zum aufgeklärten Humanismus, die Entwicklungsaufgaben der Adoleszenz sowie lebensweltliche Erfahrungen junger Menschen positiv aufgreifen, müssen für alle Schulen zugänglich sein bzw. schulspezifisch entwickelt werden.

Alle Unterzeichner mit Kontaktmöglichkeiten in alphabetischer Reihenfolge, Berlin, 17. 0ktober 2023:

DEVI e. V. – Verein für Demokratie und Vielfalt in Schule und beruflicher Bildung

Kontakt:
Michael Hammerbacher 
E-Mail: michael.hammerbacher@devi.berlin
Telefon: +49 (0)30 475 956 41
URL: www.demokratieundvielfalt.de

 

Ibn Rushd-Goethe Moschee gGmbH

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Kontakt:
Seyran Ateș
E-Mail: post@ibn-rushd-goethe-moschee.de
Telefon: +49 (0)178 237 60 85; 
URL: https://www.ibn-rushd-goethe-moschee.de

  

»Jehi ˈOr« Jüdisches Bildungswerk für Demokratie – gegen Antisemitismus (JBDA) gUG (hb)

Kontakt:
Lala (Frida) Süsskind und Carl Chung
E-Mail: info@jbda.de
Telefon +49 (0)30 245 361 61 
URL: https://www.jbda.de

 

Mansour-Initiative für Demokratieförderung und Extremismusprävention GmbH (MIND prevention)

Kontakt: Ahmad Mansour
E-Mail: info@mind-prevention.com
Telefon: +49 (0)30 863 169 51
URL: https://www.mind-prevention.com

 

WerteInitiative – jüdisch-deutsche Positionen e. V.

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Kontakt:
Vorstand der WerteInitiative - jüdisch-deutsche Positionen e. V.
E-Mail: kontakt@werteinitiative.de  
URL: www.werteinitiative.de 


Für das Existenzrecht Israels - gegen Antisemitismus

Mit dem Eintreten für die Verständigung und das friedliche Zusammenleben der Völker sowie mit der Achtung der allgemeinen Regeln des Völkerrechtes ist für die »Jehi ʼOr« Jüdisches Bildungswerk für Demokratie – gegen Antisemitismus gUG (hb) untrennbar das aktive Eintreten für das Existenzrecht und die Sicherheit des Staates Israel verbunden. 
Jeder Form von Antisemitismus wird entschieden entgegengetreten.

Die Solidarität mit dem Staat Israel, der sich im Sinne seiner Unabhängigkeitserklärung vom 14. Mai 1948 als nationale Heimstätte des jüdischen Volkes auf Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden im Sinne der Visionen der Propheten Israels gründet, allen Staatsangehörigen ohne Unterschied von Religion, Abstammung, Herkunft und Geschlecht, soziale und bürgerliche Gleichberechtigung verbürgt, die Heiligen Stätten unter seinen Schutz nimmt und sich – den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen verpflichtet – um Frieden und Zusammenarbeit mit seinen Nachbarvölkern bemüht, betrachtet die »Jehi ʼOr« Jüdisches Bildungswerk für Demokratie – gegen Antisemitismus gUG (hb) als konstitutives und verpflichtendes politisches Prinzip des freiheitlich-demokratischen deutschen Nationalstaates nach der Schoah.

Wir unterstützen den „Offenen Brief Zivilgesellschaftlicher Organisationen rund um das jüdische Leben gegen die Konzerttour von Roger Waters“

Offener Brief zivilgesellschaftlicher Organisationen rund um das jüdische Leben:

Wish you’d stay away, Roger Waters! 

Ein breites Bündnis von Organisationen fordert die Absage der Roger Waters-Konzerte in Deutschland und in Berlin. Antisemitische Narrative spielen eine zentrale Rolle in den Großveranstaltungen des Musikers, der in den vergangenen Jahren vor allem als Protagonist der israelfeindlichen Agitation von sich reden machte. 

Um es in aller Deutlichkeit auszuführen: Waters verwendet antisemitische Symbolik. Auf seinen Konzerten lässt er vor einem breiten Publikum oft einen überdimensionalen aufblasbaren Schweineballon mit einem Davidstern und Dollarzeichen abschießen. Das aktuelle Programm „This Is Not A Drill“ („Das ist keine Übung“) soll ausdrücklich das politische Programm Waters repräsentieren: „Wenn ihr hier seid, weil ihr Pink Floyd mögt, aber Roger Waters‘ Politik nicht ausstehen könnt, dann verpisst euch an die Bar“, wurden die Besucherinnen und Besucher laut Konzertberichten aus den USA begrüßt.

Das in Berlin geplante Konzert soll also nach Waters‘ eigenem Bekunden eine Versammlung zur Identifikation mit seinem antisemitisch aufgeladenen Hass auf Israel und seinem Boykottaufruf gegen die Menschen des jüdischen Staates werden. Einem bekannten Antisemiten, Verschwörungstheoretiker und Israel-Hasser wie Roger Waters darf man nirgendwo eine Bühne bieten. Von seinem Russland-Appeasement ganz zu schweigen.

Roger Waters füllt seit Jahrzehnten mit einem Programm, das gespickt ist mit antisemitischen Narrativen und Israel-Hass, gigantische Musikhallen, fordert die Diskriminierung jüdisch-israelischer Künstlerinnen und Künstler aufgrund ihrer Herkunft und setzt gleichzeitig diejenigen seiner Musiker-Kolleginnen und -Kollegen erfolgreich unter Druck, die in Israel auftreten wollen. Seinen Kampagnen keine Unterstützung zukommen zu lassen, ist selbst ein Beitrag zur Verteidigung der Kunstfreiheit.

Die Stadt Frankfurt a. M. hat am 24. Februar 2023 beschlossen, das Konzert von Roger Waters in der Frankfurter Festhalle abzusagen. Das ist der richtige Schritt, den sich die anderen Veranstaltungsorte zum Vorbild nehmen sollten. 

Nein zu Hetze und Hass.

Nein zu Menschenverachtung.

Nein zu Antisemitismus: Keine Bühne für Roger Waters

Licht für Demokratie - Licht gegen Antisemitismus

Grundlage des Engagements der  »Jehi ʼOr« Jüdisches Bildungswerk für Demokratie - gegen Antisemitismus gUG (haftungsbechränkt) für die Normen und Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes ist das in der Torah verwurzelte Menschenbild. 

Es betrachtet und respektiert jeden Menschen als zum Gleichnis des Heiligen geschaffenes Geschöpf, das als solches mit Vernunft und Gewissen begabt, mit unveräußerlicher Würde ausgestattet und zur Selbstentfaltung in Freiheit berufen ist. 

Vom Licht dieser Botschaft der hebräischen Bibel an alle Menschen, geht die Erkenntnis der Würde jedes Menschen und die Forderung aus, die Würde und Rechte der im Bilde des Heiligen – gleich – Geschaffenen als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft einzufordern.

So entzündete sich an diesem Licht auch das Licht des aufklärten Humanismus, das zu den Menschenrechten in ihrer heute gültigen Form führte. Ihnen Geltung zu verschaffen ist das sinnstiftende Grundanliegen der »Jehi ʼOr« JBDA gUG. „Jehi ʼOr“, d.h.: „Es werde Licht!“ – Licht für Demokratie, Licht gegen Antisemitismus!

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